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	<title>Kommentare zu: &#8220;vern&#252;nftige&#8221; Alternative zur Todesstrafe in den USA ausgesprochen</title>
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	<description>Was mich beschäftigt...und mehr :D</description>
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		<title>Von: katarina</title>
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		<dc:creator>katarina</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Aug 2009 23:15:41 +0000</pubDate>
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		<description>ich sag mal zur todesstrafe, wie du mir, so wir dir... das mit dem foto ist sicherlich eine gute methode um ihn vom alkohol abzuhalten, bzw. vom auto fahren, wenn er getrunken hat.
leider m&#252;ssen die leute erst sterben, bevor mam die schwarzen schafe der gesellschaft findet..

lg</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>ich sag mal zur todesstrafe, wie du mir, so wir dir&#8230; das mit dem foto ist sicherlich eine gute methode um ihn vom alkohol abzuhalten, bzw. vom auto fahren, wenn er getrunken hat.<br />
leider m&#252;ssen die leute erst sterben, bevor mam die schwarzen schafe der gesellschaft findet..</p>
<p>lg</p>
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		<title>Von: Andreas</title>
		<link>http://www.stanleyhinz.de/2007/vernuenftige-alternative-zur-todesstrafe-in-den-usa-ausgesprochen/comment-page-1/#comment-1241</link>
		<dc:creator>Andreas</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 30 Oct 2007 20:37:26 +0000</pubDate>
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		<description>Ich frage mich, warum &#252;berhaupt &#252;berhaupt &#252;ber die Todesstrafe so viel diskutiert wird:
Kein Mensch hat das Recht, einem anderen Menschen das Leben zu nehmen! Und am allerwenigsten im &quot;Namen des Gesetzes/Volkes&quot;.
Das ist solch einen Anma&#223;ung, das ich kotzen muss!
12 Idioten, d&#252;rfen sich in einem zweiten Prosse&#223; (wenn Angeklagter schuldig gesprochen wurde und ein nach Rache und S&#252;hne geifender Staatsanwalt, die Todesstrafe fordert)anma&#223;en, &#252;ber Leben und Tod eines Menschen entscheiden. ABARTIG!!!
Es ist eine viel gr&#246;&#223;e Strafe, einen verurteilten M&#246;rder f&#252;r den Rest seines Lebens auf 4 x 4 m² wegzusperren, als ihm den Gar auszudrehen.
ES LEBE DAS HEILIGE NORDAMERIKA F&#220;R SEINER VERLOGENEN DOPPELMORAL!!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich frage mich, warum &#252;berhaupt &#252;berhaupt &#252;ber die Todesstrafe so viel diskutiert wird:<br />
Kein Mensch hat das Recht, einem anderen Menschen das Leben zu nehmen! Und am allerwenigsten im &#8220;Namen des Gesetzes/Volkes&#8221;.<br />
Das ist solch einen Anma&#223;ung, das ich kotzen muss!<br />
12 Idioten, d&#252;rfen sich in einem zweiten Prosse&#223; (wenn Angeklagter schuldig gesprochen wurde und ein nach Rache und S&#252;hne geifender Staatsanwalt, die Todesstrafe fordert)anma&#223;en, &#252;ber Leben und Tod eines Menschen entscheiden. ABARTIG!!!<br />
Es ist eine viel gr&#246;&#223;e Strafe, einen verurteilten M&#246;rder f&#252;r den Rest seines Lebens auf 4 x 4 m² wegzusperren, als ihm den Gar auszudrehen.<br />
ES LEBE DAS HEILIGE NORDAMERIKA F&#220;R SEINER VERLOGENEN DOPPELMORAL!!</p>
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	</item>
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		<title>Von: admin</title>
		<link>http://www.stanleyhinz.de/2007/vernuenftige-alternative-zur-todesstrafe-in-den-usa-ausgesprochen/comment-page-1/#comment-13</link>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 27 Apr 2007 07:28:03 +0000</pubDate>
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		<description>Es gibt bei Wikipedia einen interessanten Auszug zur Todesstrafe in den USA &gt; http://de.wikipedia.org/wiki/Todesstrafe_in_den_Vereinigten_Staaten

Hier ein paar Auszu&#252;ge:

Seit der erneuten Einf&#252;hrung der Todesstrafe 1976 wurde sie in zw&#246;lf von 50 Bundesstaaten und im District of Columbia wieder abgeschafft. In mehreren Staaten, darunter Illinois, wird sie de facto nicht mehr vollstreckt. Die meisten Todeskandidaten sterben seit Langem eines nat&#252;rlichen Todes. Doch k&#246;nnen Bundesgerichte auch in Bundesstaaten, die selbst die Todesstrafe abgeschafft haben, in F&#228;llen, in denen bundesweit geltende Strafbestimmungen anwendbar sind (federal crimes), die Todesstrafe aussprechen, so zuletzt 2003 in Boston (Massachusetts) gegen Gary Sampson wegen der Ermordung zweier Autofahrer in Verbindung mit „Fahrzeugentf&#252;hrung“. Auch der Bombenattent&#228;ter von Oklahoma City, Timothy McVeigh, wurde durch ein Bundesgericht verurteilt.

Hinrichtung Jugendlicher
Laut Amnesty International geh&#246;ren die USA neben China, der Demokratischen Republik Kongo, dem Iran, Nigeria, Pakistan, Saudi-Arabien und Jemen zu den wenigen L&#228;ndern, in denen seit 2000 zur Tatzeit minderj&#228;hrige Straft&#228;ter hingerichtet wurden. Seit einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes im Jahre 1988 ist die Verh&#228;ngung der Todesstrafe f&#252;r Straft&#228;ter unter 16 Jahren verfassungswidrig.

Bis zum M&#228;rz 2005 war die Todesstrafe gegen minderj&#228;hrige T&#228;ter noch in 19 von den 38 US-Bundesstaaten zul&#228;ssig, in denen die Todesstrafe verh&#228;ngt werden kann.

Am 1. M&#228;rz 2005 hat der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten mit &#228;u&#223;erst knapper Mehrheit der Richterstimmen die Verfassungswidrigkeit von Todesurteilen f&#252;r noch nicht 18-j&#228;hrige Straft&#228;ter als &quot;grausame und ungew&#246;hnliche Strafe&quot; nach dem 8. Zusatzartikel der US-amerikanischen Verfassung festgestellt (Roper v. Simmons). Mit diesem Urteil, f&#252;r das sich unter anderem auch Ex-Pr&#228;sident Jimmy Carter eingesetzt hatte, wurde eine gegenteilige Entscheidung von 1989 (Stanford v. Kentucky) aufgehoben. Damit hat das Gericht die Auffassung best&#228;tigt, die in vielen Einzelstaaten bereits zur Abschaffung der Todesstrafe f&#252;r zur Tatzeit noch nicht vollj&#228;hrige Straft&#228;ter und geistig Behinderte gef&#252;hrt hatte. Die so genannte &quot;death eligibility&quot; (Hinrichtungseignung) ist damit f&#252;r die genannten Personengruppen nicht mehr gegeben.

Seit der Wiedereinf&#252;hrung der Todesstrafe 1976 sind in den USA 22 Menschen hingerichtet worden, die zur Tatzeit unter 18 Jahren alt waren. Der Letzte war Scott Allen Hain in Oklahoma am 3. April 2003.

Hinrichtung ausl&#228;ndischer Staatsangeh&#246;riger
Unter den zum Tode Verurteilten befinden sich auch 119 ausl&#228;ndische Staatsangeh&#246;rige (Stand: Februar 2005), darunter drei Deutsche: Michael und Rudi Apelt in Arizona sowie Dieter Riechmann in Florida.

1999 wurden in Arizona die wegen Mordes verurteilten Br&#252;der Karl und Walter LaGrand hingerichtet. Ihre Eltern hatten sie als 3-j&#228;hrige Jungs nach Amerika mitgebracht. Deswegen besa&#223;en sie die deutsche Staatsangeh&#246;rigkeit, obwohl sie in den USA aufgewachsen waren. Weil sie im Grunde genommen Amerikaner waren, waren sie bei der Berufung von den amerikanischen Beh&#246;rden w&#228;hrend ihres Verfahrens nicht ausreichend &#252;ber die M&#246;glichkeit aufgekl&#228;rt worden, konsularische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Deswegen verklagte die Bundesrepublik Deutschland die USA vor dem Internationalen Gerichtshof. Mit Urteil vom 27. Juni 2001 entschied das Gericht, dass die USA das Wiener &#220;bereinkommen &#252;ber Konsularische Beziehungen verletzt haben.

Verfahrensm&#228;ngel bei Todesurteilen
Gro&#223;e Kontroversen ergeben sich aus einem durch viele Studien belegten Missverh&#228;ltnis im Rassen-, Opfer- und T&#228;termix, das zu &#252;berproportionalen Zahlen f&#252;r verurteilte/hingerichtete Angeh&#246;rige von Minderheiten (im Wesentlichen schwarze und hispanische T&#228;ter) f&#252;hrt. 2004 betrug der Prozentsatz Schwarzer an den zum Tode Verurteilten 42 Prozent, w&#228;hrend ihr Anteil an der Gesamtbev&#246;lkerung nur knapp 13 Prozent ausmacht. Bef&#252;rworter der Todesstrafe wenden dagegen ein, dass dies nicht durch rassistische Motive begr&#252;ndet sei, sondern durch die h&#246;here Kriminalit&#228;tsrate in &#228;rmeren Bev&#246;lkerungsschichten verursacht werde.

Ein wesentlicher Kritikpunkt ist die h&#228;ufig unzureichende Vertretung unterprivilegierter Straft&#228;ter durch Pflichtverteidiger. 1996 gab es in Georgia einen Fall, bei dem ein zum Tode Verurteilter mit unterdurchschnittlichem Intelligenzquotienten in einem Berufungsverfahren &#252;berhaupt keinen Rechtsbeistand hatte. Die Anwaltsvereinigung American Bar Association ver&#246;ffentlichte erstmals 1989 Richtlinien f&#252;r angemessene anwaltliche Vertretung in Todesstrafenverfahren und vermittelt Anw&#228;lte, die ohne Bezahlung solche F&#228;lle &#252;bernehmen. Professor James S. Liebman von der Columbia University ver&#246;ffentlichte im Juni 2000 unter dem Titel A broken system [4] eine Langzeitstudie &#252;ber den Ausgang von Berufungsverfahren zwischen 1973 und 1995, nach der in 68 Prozent der F&#228;lle Todesurteile durch eine h&#246;here Instanz zu Gunsten des Angeklagten korrigiert wurden.

Ein weiterer Verfahrensmangel ist die bei der Auswahl der Jury zuweilen festzustellende Rassendiskriminierung, die darin besteht, dass die Staatsanwaltschaft, die eine Reihe potenzieller Geschworener ohne Begr&#252;ndung ablehnen kann, bei der Ablehnung offensichtlich sach- und rechtswidrig die &#220;bereinstimmung der Hautfarbe der Geschworenen mit der des (schwarzen) Angeklagten zum Kriterium macht. Dies wurde vom Obersten Gerichtshof mehrfach beanstandet und mit der Aufhebung von Todesurteilen vor allem texanischer Gerichte sanktioniert, zuletzt (Juni 2005) im Verfahren Miller-El v. Dretke, No. 03-9659, in dem 10 von 11 schwarzen Jury-Kandidaten von der Staatsanwaltschaft abgelehnt worden waren.

Hinrichtungsarten
Die von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlichen zul&#228;ssigen Hinrichtungsmethoden sind (in Klammern Anzahl der Anwendungen ab 1976 bis November 2004) Injektion (775), Elektrokution (152), Vergasen (11), Erh&#228;ngen (3), Erschie&#223;en (2). Mit Ausnahme von Nebraska, in dem die Elektrokution zwingend vorgeschrieben ist, bieten alle Staaten, bei denen die Injektion nicht die grunds&#228;tzlich vorgesehene Methode ist, dem Todeskandidaten diese als Alternative an.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Es gibt bei Wikipedia einen interessanten Auszug zur Todesstrafe in den USA > <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Todesstrafe_in_den_Vereinigten_Staaten" rel="nofollow"></a><a href='http://de.wikipedia.org/wiki/Todesstrafe_in_den_Vereinigten_Staaten'>http://de.wikipedia.org/wiki/Todesstrafe_in_den_Vereinigten_Staaten</a></p>
<p>Hier ein paar Auszu&#252;ge:</p>
<p>Seit der erneuten Einf&#252;hrung der Todesstrafe 1976 wurde sie in zw&#246;lf von 50 Bundesstaaten und im District of Columbia wieder abgeschafft. In mehreren Staaten, darunter Illinois, wird sie de facto nicht mehr vollstreckt. Die meisten Todeskandidaten sterben seit Langem eines nat&#252;rlichen Todes. Doch k&#246;nnen Bundesgerichte auch in Bundesstaaten, die selbst die Todesstrafe abgeschafft haben, in F&#228;llen, in denen bundesweit geltende Strafbestimmungen anwendbar sind (federal crimes), die Todesstrafe aussprechen, so zuletzt 2003 in Boston (Massachusetts) gegen Gary Sampson wegen der Ermordung zweier Autofahrer in Verbindung mit „Fahrzeugentf&#252;hrung“. Auch der Bombenattent&#228;ter von Oklahoma City, Timothy McVeigh, wurde durch ein Bundesgericht verurteilt.</p>
<p>Hinrichtung Jugendlicher<br />
Laut Amnesty International geh&#246;ren die USA neben China, der Demokratischen Republik Kongo, dem Iran, Nigeria, Pakistan, Saudi-Arabien und Jemen zu den wenigen L&#228;ndern, in denen seit 2000 zur Tatzeit minderj&#228;hrige Straft&#228;ter hingerichtet wurden. Seit einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes im Jahre 1988 ist die Verh&#228;ngung der Todesstrafe f&#252;r Straft&#228;ter unter 16 Jahren verfassungswidrig.</p>
<p>Bis zum M&#228;rz 2005 war die Todesstrafe gegen minderj&#228;hrige T&#228;ter noch in 19 von den 38 US-Bundesstaaten zul&#228;ssig, in denen die Todesstrafe verh&#228;ngt werden kann.</p>
<p>Am 1. M&#228;rz 2005 hat der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten mit &#228;u&#223;erst knapper Mehrheit der Richterstimmen die Verfassungswidrigkeit von Todesurteilen f&#252;r noch nicht 18-j&#228;hrige Straft&#228;ter als &#8220;grausame und ungew&#246;hnliche Strafe&#8221; nach dem 8. Zusatzartikel der US-amerikanischen Verfassung festgestellt (Roper v. Simmons). Mit diesem Urteil, f&#252;r das sich unter anderem auch Ex-Pr&#228;sident Jimmy Carter eingesetzt hatte, wurde eine gegenteilige Entscheidung von 1989 (Stanford v. Kentucky) aufgehoben. Damit hat das Gericht die Auffassung best&#228;tigt, die in vielen Einzelstaaten bereits zur Abschaffung der Todesstrafe f&#252;r zur Tatzeit noch nicht vollj&#228;hrige Straft&#228;ter und geistig Behinderte gef&#252;hrt hatte. Die so genannte &#8220;death eligibility&#8221; (Hinrichtungseignung) ist damit f&#252;r die genannten Personengruppen nicht mehr gegeben.</p>
<p>Seit der Wiedereinf&#252;hrung der Todesstrafe 1976 sind in den USA 22 Menschen hingerichtet worden, die zur Tatzeit unter 18 Jahren alt waren. Der Letzte war Scott Allen Hain in Oklahoma am 3. April 2003.</p>
<p>Hinrichtung ausl&#228;ndischer Staatsangeh&#246;riger<br />
Unter den zum Tode Verurteilten befinden sich auch 119 ausl&#228;ndische Staatsangeh&#246;rige (Stand: Februar 2005), darunter drei Deutsche: Michael und Rudi Apelt in Arizona sowie Dieter Riechmann in Florida.</p>
<p>1999 wurden in Arizona die wegen Mordes verurteilten Br&#252;der Karl und Walter LaGrand hingerichtet. Ihre Eltern hatten sie als 3-j&#228;hrige Jungs nach Amerika mitgebracht. Deswegen besa&#223;en sie die deutsche Staatsangeh&#246;rigkeit, obwohl sie in den USA aufgewachsen waren. Weil sie im Grunde genommen Amerikaner waren, waren sie bei der Berufung von den amerikanischen Beh&#246;rden w&#228;hrend ihres Verfahrens nicht ausreichend &#252;ber die M&#246;glichkeit aufgekl&#228;rt worden, konsularische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Deswegen verklagte die Bundesrepublik Deutschland die USA vor dem Internationalen Gerichtshof. Mit Urteil vom 27. Juni 2001 entschied das Gericht, dass die USA das Wiener &#220;bereinkommen &#252;ber Konsularische Beziehungen verletzt haben.</p>
<p>Verfahrensm&#228;ngel bei Todesurteilen<br />
Gro&#223;e Kontroversen ergeben sich aus einem durch viele Studien belegten Missverh&#228;ltnis im Rassen-, Opfer- und T&#228;termix, das zu &#252;berproportionalen Zahlen f&#252;r verurteilte/hingerichtete Angeh&#246;rige von Minderheiten (im Wesentlichen schwarze und hispanische T&#228;ter) f&#252;hrt. 2004 betrug der Prozentsatz Schwarzer an den zum Tode Verurteilten 42 Prozent, w&#228;hrend ihr Anteil an der Gesamtbev&#246;lkerung nur knapp 13 Prozent ausmacht. Bef&#252;rworter der Todesstrafe wenden dagegen ein, dass dies nicht durch rassistische Motive begr&#252;ndet sei, sondern durch die h&#246;here Kriminalit&#228;tsrate in &#228;rmeren Bev&#246;lkerungsschichten verursacht werde.</p>
<p>Ein wesentlicher Kritikpunkt ist die h&#228;ufig unzureichende Vertretung unterprivilegierter Straft&#228;ter durch Pflichtverteidiger. 1996 gab es in Georgia einen Fall, bei dem ein zum Tode Verurteilter mit unterdurchschnittlichem Intelligenzquotienten in einem Berufungsverfahren &#252;berhaupt keinen Rechtsbeistand hatte. Die Anwaltsvereinigung American Bar Association ver&#246;ffentlichte erstmals 1989 Richtlinien f&#252;r angemessene anwaltliche Vertretung in Todesstrafenverfahren und vermittelt Anw&#228;lte, die ohne Bezahlung solche F&#228;lle &#252;bernehmen. Professor James S. Liebman von der Columbia University ver&#246;ffentlichte im Juni 2000 unter dem Titel A broken system [4] eine Langzeitstudie &#252;ber den Ausgang von Berufungsverfahren zwischen 1973 und 1995, nach der in 68 Prozent der F&#228;lle Todesurteile durch eine h&#246;here Instanz zu Gunsten des Angeklagten korrigiert wurden.</p>
<p>Ein weiterer Verfahrensmangel ist die bei der Auswahl der Jury zuweilen festzustellende Rassendiskriminierung, die darin besteht, dass die Staatsanwaltschaft, die eine Reihe potenzieller Geschworener ohne Begr&#252;ndung ablehnen kann, bei der Ablehnung offensichtlich sach- und rechtswidrig die &#220;bereinstimmung der Hautfarbe der Geschworenen mit der des (schwarzen) Angeklagten zum Kriterium macht. Dies wurde vom Obersten Gerichtshof mehrfach beanstandet und mit der Aufhebung von Todesurteilen vor allem texanischer Gerichte sanktioniert, zuletzt (Juni 2005) im Verfahren Miller-El v. Dretke, No. 03-9659, in dem 10 von 11 schwarzen Jury-Kandidaten von der Staatsanwaltschaft abgelehnt worden waren.</p>
<p>Hinrichtungsarten<br />
Die von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlichen zul&#228;ssigen Hinrichtungsmethoden sind (in Klammern Anzahl der Anwendungen ab 1976 bis November 2004) Injektion (775), Elektrokution (152), Vergasen (11), Erh&#228;ngen (3), Erschie&#223;en (2). Mit Ausnahme von Nebraska, in dem die Elektrokution zwingend vorgeschrieben ist, bieten alle Staaten, bei denen die Injektion nicht die grunds&#228;tzlich vorgesehene Methode ist, dem Todeskandidaten diese als Alternative an.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Felix</title>
		<link>http://www.stanleyhinz.de/2007/vernuenftige-alternative-zur-todesstrafe-in-den-usa-ausgesprochen/comment-page-1/#comment-6</link>
		<dc:creator>Felix</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 31 Mar 2007 21:29:54 +0000</pubDate>
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		<description>@olaf
doch da fragt sich was schlimmer ist:;
jahrelange psychische belastung oder tod?
jahrelang immer wieder daran errinnert zu werden,dass man jemanden wahrscheinlich unabsichtlich umgebracht hat..
es stellt sich die frage,ob sich dieser junge mann am ende selbst richtet...
muss das sein?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@olaf<br />
doch da fragt sich was schlimmer ist:;<br />
jahrelange psychische belastung oder tod?<br />
jahrelang immer wieder daran errinnert zu werden,dass man jemanden wahrscheinlich unabsichtlich umgebracht hat..<br />
es stellt sich die frage,ob sich dieser junge mann am ende selbst richtet&#8230;<br />
muss das sein?</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Olaf</title>
		<link>http://www.stanleyhinz.de/2007/vernuenftige-alternative-zur-todesstrafe-in-den-usa-ausgesprochen/comment-page-1/#comment-5</link>
		<dc:creator>Olaf</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Mar 2007 14:43:07 +0000</pubDate>
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		<description>Naja typisch Ami w&#228;re ja wirklich die Todesstrafe gewesen...die m&#228;&#223;igen sich anscheinend langsam.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Naja typisch Ami w&#228;re ja wirklich die Todesstrafe gewesen&#8230;die m&#228;&#223;igen sich anscheinend langsam.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Felix</title>
		<link>http://www.stanleyhinz.de/2007/vernuenftige-alternative-zur-todesstrafe-in-den-usa-ausgesprochen/comment-page-1/#comment-4</link>
		<dc:creator>Felix</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Mar 2007 14:31:55 +0000</pubDate>
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		<description>ich bezweifle,dass das die richtige art ist,einen menschen zu bestrafen...
dieser ,mann wird sich wahrscheinlich jetzt ohnehin sein leben lang vorw&#252;rfe machen...denn ich denke,dass er das nich absichtlich getan hat.
und ihn so &quot;pschisch&quot; fertig zu machen ist reinste folter..
mehr nicht..
total dumme strafe....

wer gibt dem richter &#252;berhaupt das recht,das diesem jungen menschen anzutun...
er wird ohnehin schon traumatisiert davon sein...
schei&#223; ami-rechtsprechung...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>ich bezweifle,dass das die richtige art ist,einen menschen zu bestrafen&#8230;<br />
dieser ,mann wird sich wahrscheinlich jetzt ohnehin sein leben lang vorw&#252;rfe machen&#8230;denn ich denke,dass er das nich absichtlich getan hat.<br />
und ihn so &#8220;pschisch&#8221; fertig zu machen ist reinste folter..<br />
mehr nicht..<br />
total dumme strafe&#8230;.</p>
<p>wer gibt dem richter &#252;berhaupt das recht,das diesem jungen menschen anzutun&#8230;<br />
er wird ohnehin schon traumatisiert davon sein&#8230;<br />
schei&#223; ami-rechtsprechung&#8230;</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Sven</title>
		<link>http://www.stanleyhinz.de/2007/vernuenftige-alternative-zur-todesstrafe-in-den-usa-ausgesprochen/comment-page-1/#comment-3</link>
		<dc:creator>Sven</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Mar 2007 12:57:40 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.stanleyhinz.de/2007/vernuenftige-alternative-zur-todesstrafe-in-den-usa-ausgesprochen/#comment-3</guid>
		<description>Also das ist schon hart..aber ist schon ne gerechte Strafe. Die Eltern werden den Tod Ihrer Tochter auch nie vergessen und so muss dieser Kerl auch immer dran denken!

*daumenHoch*</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Also das ist schon hart..aber ist schon ne gerechte Strafe. Die Eltern werden den Tod Ihrer Tochter auch nie vergessen und so muss dieser Kerl auch immer dran denken!</p>
<p>*daumenHoch*</p>
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	</item>
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